Allgemeine Geschäftsbedingungen

I Geltung

Unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Rechtsgeschäfte mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.


II Vertragsschluss, Vertragsinhalt

  1. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen unterliegen ausschließlich diesen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt. Spätestens mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen.
  2. Unsere Angebote gelten maximal dreißig Tage. Verträge kommen allein durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Bestellung zustande.
  3. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben auf unserer Homepage, in Prospekten, Angeboten und schriftlichen Unterlagen sowie Leistungs-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass der Kunde daraus Rechte herleiten könnte. Angaben über unsere Produkte (technische Daten, Maße u.a.) sind nur ungefähr und annähernd; sie sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.
  4. An Mustern, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen u.a. – auch in elektronischer Form – behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

III Preise, Zahlungen

  1. Mangels anderslautender Vereinbarung gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung und Verladung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
  2. Falls im Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Lieferung die geltenden Preise unserer Lieferanten oder sonstige auf unseren Produkten liegenden Kosten steigen, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise im entsprechenden Umfang zu erhöhen.
  3. Mangels anderslautender Vereinbarung liefern wir ausschließlich gegen Vorkasse.
  4. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte des Kunden gegenüber unseren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung ist unstreitig, rechtskräftig festgestellt oder sie beruht auf einem behaupteten Mangel des von uns gelieferten Produkts, für das wir Zahlung verlangen.

IV Lieferung

  1. Vereinbarungen über eine verbindliche Lieferzeit (Leistungszeit) müssen schriftlich erfolgen. Unsere rechtzeitige Leistung setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen dem Kunden und uns geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie etwa Beibringung erforderlicher behördlicher Genehmigungen oder Anzahlung, erfüllt hat.
  2. Wir haben das Recht zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang. Verlangt der Kunde Teillieferungen, so hat er den zusätzlichen Aufwand an Zöllen, Gebühren, Frachtkosten sowie sonstige Steuern und Kosten zu tragen.
  3. Unser Liefertermin ist eingehalten, wenn unser Produkt bis zum Ablauf dieses Termins das Werk verlassen hat oder wir Versandbereitschaft angezeigt haben. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist der Abnahmetermin maßgebend; das gilt nicht bei berechtigter Abnahmeverweigerung.
  4. Haben wir die Verzögerung nicht zu vertreten, wie zum Beispiel bei von uns nicht zu vertretendem Energiemangel, Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, Höherer Gewalt oder Verzögerungen unserer Lieferanten, verlängert sich die Leistungszeit angemessen.
  5. Haben wir die Verzögerung zu vertreten, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten. Entsteht dem Kunden durch die Verzögerung ein Schaden, ist er berechtigt, eine pauschale Entschädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 %, insgesamt aber höchstens 5 % des Werts desjenigen Teils der Leistung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

V Corona (Covid 19) Klausel

  1. Werden wir in der Erfüllung unserer vertraglichen Leistung durch Auswirkungen, die direkt oder indirekt im konkreten Zusammenhang mit dem Corona-Virus (Covid 19) oder einer Mutation hiervon stehen, behindert, gilt Folgendes:

Eine Behinderung in der Leistungsausführung besteht insbesondere dann, wenn durch das Auftreten des Corona-Virus oder einer Mutation hiervon

  • Quarantänemaßnahmen über unseren Betrieb oder einen nicht unerheblichen Teil unseres Betriebs oder eines Zulieferanten verhängt werden,
  • behördlich angeordnete Betriebsschließungen, Ausgangssperren, Reiseverbote oder Auslands-Rückkehr-Gebote/ Verbote ausgesprochen werden,
  • erforderliches Material oder Dienstleistung aus dem Ausland aufgrund behördlich angeordneter Einreisesperren nicht zur Verfügung steht oder Lieferketten durch behördliche Maßnahmen unterbrochen sind,
  • ein nicht unbeträchtlicher Teil unserer Mitarbeiter sich aufgrund einer Infektion mit dem Corona-Virus oder einer Mutation hiervon in Quarantäne befinden.
  1. In diesem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich über den Eintritt der Behinderung und ihre Auswirkungen in Textform zu informieren.
  2. Wir sind in diesem Fall berechtigt, unsere Liefertermine und -fristen je nach Umfang und Dauer der Behinderung und ihrer Folgen zu verlängern, ohne dass dem Kunden ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zusteht oder ein Schadensersatzanspruch zu gewähren ist. Wir geraten durch die Verlängerung unserer Liefertermine und -fristen nicht in Verzug.
  3. Beide Parteien sind verpflichtet, alles in ihrer Macht Stehende und Zumutbare zur Schadensminderung zu unternehmen.
  4. Soweit die Unterbrechung durch die Behinderung länger als 6 Monate andauert, sind wir zur gänzlichen oder teilweisen Kündigung des Vertrages berechtigt, ohne dass der Kunde daraus Ersatzansprüche ableiten kann.

 

VI Gefahrübergang, Versicherung

  1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald das Produkt unser Werk oder Auslieferungslager verlassen hat. Das gilt auch dann, wenn wir weitere Leistungen, wie insbesondere Versandkosten oder Anlieferung, übernehmen. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, geht die Gefahr bei Abnahme über.
  2. Verzögern sich oder unterbleiben der Versand oder die Abnahme infolge von Umständen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir ihm Versand- oder Abnahmebereitschaft angezeigt haben.

VII Eigentumsvorbehalt

  1. Das von uns gelieferte Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (Vorbehaltsware).
  2. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern uns der Kunde nicht nachweist, dass er selbst eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat. Hierdurch tritt der Kunde schon jetzt sämtliche Ansprüche gegen seinen Versicherer an uns ab, sofern er sich auf eines der vorgenannten Leistungshindernisse beruft.
  3. Gerät der Kunde mit einer fälligen Teilzahlung ganz oder zu einem erheblichen Teil mehr als zehn Tage in Verzug und ist eine von uns gesetzte angemessene Zahlungsfrist erfolglos verstrichen, können wir vom Kunden Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen, auch ohne zuvor den Rücktritt vom Vertrag erklärt zu haben. Gleiches gilt, wenn über das Vermögen des Kunden Insolvenzantrag gestellt und dieser nicht binnen 20 Tagen ab dem Datum der Antragstellung zurückgenommen wird. Kommt der Kunde dem Herausgabeverlangen nicht nach oder drohen Verlust oder Untergang der Vorbehaltsware, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen. Hierzu dürfen wir den Standort der Vorbehaltsware betreten. Durch diese Maßnahme anfallende Rücknahmekosten trägt der Kunde.

VIII Mängelansprüche (Gewährleistung)

  1. Unsere Haftung erstreckt sich auf eine dem Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit unserer Produkte. Unsere Haftung ist ausgeschlossen:
    a) wenn unsere Produkte vom Kunden oder von Dritten nicht sachgerecht transportiert, gelagert oder genutzt werden;
    b) bei natürlichem Verschleiß;
  2. Die mikrobiologische Reinheit (KBE/g) ≤ 30  kann nicht mehr gewährt werden, sobald die Kunststoff-Umverpackung     beschädigt oder geöffnet wird.
  3. Der Kunde hat das Produkt unverzüglich nach Eingang zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind uns innerhalb einer Woche nach Eingang des Produkts schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gilt das Produkt als genehmigt. Ergänzend gilt § 377 HGB.
  4. Unsere gesetzliche Haftung wegen Mängeln ist auf die Nacherfüllung beschränkt, d.h. nach unserer Wahl Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Der Kunde muss uns umgehend ausreichend Gelegenheit zur Nacherfüllung geben; andernfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Die ausgetauschten Teile muss der Kunde an uns herausgeben.
  5. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, ist der Kunde berechtigt, die Gegenleistung zu mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurückzutreten.
  6. Die Gewährleistung für unsere Produkte beträgt zwei Jahr ab Ablieferung oder Abnahme.
  7. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Mängeln als nach Maßgabe der vorstehenden Ziff. 4.-6. sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, und nicht für sonstige Vermögensschäden des Kunden.

IX Haftung

  1. Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Sämtliche in diesen Geschäftsbedingungen aufgeführten anderen Haftungsbeschränkungen gelten nicht:
    a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen;
    b) bei Personenschäden;
    c) bei Schäden, die durch das Fehlen einer Beschaffenheit entstanden sind, die wir zugesichert haben;
    d) bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

X Rechtswahl; Erfüllungsort; Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
  2. Erfüllungsort ist Firmensitz in 01454 Radeberg.
  3. Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten ist Dresden. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.