Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Esumedics GmbH, 09366 Niederdorf, Stand: 01. Juli 2023

I. Geltung

Unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Rechtsgeschäfte mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie sind einsehbar auf unserer Homepage unter www.esumedics.com. Der Geltungsbereich unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen erstreckt sich ausdrücklich auch auf die Nutzung unseres Online-Shops (www.shop.esumedics.com). Mit der Shop Nutzung erkennt der Kunde die ABG  uneingeschränkt an.

II. Vertragsschluss, Vertragsinhalt

Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen unterliegen ausschließlich diesen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt. Sie gelten gleichzeitig für alle künftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehenden AGB wird ausdrücklich widersprochen. Spätestens mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen.

Unsere Angebote gelten maximal dreißig Tage. Verträge kommen allein durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Bestellung zustande.

Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben auf unserer Homepage, in Prospekten, Angeboten und schriftlichen Unterlagen sowie Leistungs-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass der Kunde daraus Rechte herleiten könnte. Angaben über unsere Produkte (technische Daten, Maße u.a.) sind nur ungefähr und annähernd; sie sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.

An Mustern, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen u.a. – auch in elektronischer Form – behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

III. Preise, Zahlungen

1. Mangels anderslautender Vereinbarung gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung und Verladung zuzüglich Versandkosten. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

Falls im Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Lieferung die geltenden Preise unserer Lieferanten oder sonstige auf unseren Produkten liegenden Kosten steigen, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise im entsprechenden Umfang zu erhöhen.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsmäßig nach, oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte des Kunden gegenüber unseren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung ist unstreitig, rechtskräftig festgestellt oder sie beruht auf einem behaupteten Mangel des von uns gelieferten Produkts, für das wir Zahlung verlangen.

IV. Lieferung

Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. Der Kunde ist zur Annahme der bestellten Ware innerhalb 4 Wochen ab dem von uns bestätigten Liefertermin verpflichtet. Unsere rechtzeitige Leistung setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen dem Kunden und uns geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie etwa Beibringung erforderlicher behördlicher Genehmigungen oder Anzahlung, erfüllt hat. Bei einer durch den Kunden verursachten Verzögerung gerät der Kunde nach Ablauf dieser Frist automatisch in Annahmeverzug. Die Annahme der bestellten und gelieferten Ware ist eine Hauptpflicht des Kunden. Bei Annahmeverzug sind wir zur sofortigen Berechnung der bestellten Waren berechtigt und deren Zahlung wird innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ab Rechnungsdatum vollständig fällig. Gleichzeitig zur Rechnungslegung wird dem Kunden Zugriff auf die bestellte Ware durch Abholung in unserem Werk ermöglicht. Wir haben das Recht zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang. Verlangt der Kunde Teillieferungen, so hat er den zusätzlichen Aufwand an Zöllen, Gebühren, Frachtkosten sowie sonstige Steuern und Kosten zu tragen.

Unser Liefertermin ist eingehalten, wenn unser Produkt bis zum Ablauf dieses Termins das Werk verlassen hat oder wir Versandbereitschaft angezeigt haben. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist der Abnahmetermin maßgebend; das gilt nicht bei berechtigter Abnahmeverweigerung.

Haben wir die Verzögerung nicht zu vertreten, wie zum Beispiel bei von uns nicht zu vertretendem Energiemangel, Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, Höherer Gewalt oder Verzögerungen unserer Lieferanten, verlängert sich die Leistungszeit angemessen.

Haben wir die Verzögerung zu vertreten, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten. Entsteht dem Kunden durch die Verzögerung ein Schaden, ist er berechtigt, eine pauschale Entschädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 %, insgesamt aber höchstens 5 % des Werts desjenigen Teils der Leistung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

V. Corona (Covid 19) Klausel

Werden wir in der Erfüllung unserer vertraglichen Leistung durch Auswirkungen, die direkt oder indirekt im konkreten Zusammenhang mit dem Corona-Virus (Covid 19) oder einer Mutation hiervon stehen, behindert, gilt Folgendes:

  • Eine Behinderung in der Leistungsausführung besteht insbesondere dann, wenn durch das Auftreten des Corona-Virus oder einer Mutation hiervon Quarantänemaßnahmen über unseren Betrieb oder einen nicht unerheblichen Teil unseres Betriebs oder eines Zulieferanten verhängt werden,
  • behördlich angeordnete Betriebsschließungen, Ausgangssperren, Reiseverbote oder Auslands-Rückkehr-Gebote/ Verbote ausgesprochen werden,
  • erforderliches Material oder Dienstleistung aus dem Ausland aufgrund behördlich angeordneter Einreisesperren nicht zur Verfügung steht oder Lieferketten durch behördliche Maßnahmen unterbrochen sind,
  • ein nicht unbeträchtlicher Teil unserer Mitarbeiter sich aufgrund einer Infektion mit dem Corona-Virus oder einer Mutation hiervon in Quarantäne befinden.

In diesem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich über den Eintritt der Behinderung und ihre Auswirkungen in Textform zu informieren.

Wir sind in diesem Fall berechtigt, unsere Liefertermine und -fristen je nach Umfang und Dauer der Behinderung und ihrer Folgen zu verlängern, ohne dass dem Kunden ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zusteht oder ein Schadensersatzanspruch zu gewähren ist. Wir geraten durch die Verlängerung unserer Liefertermine und -fristen nicht in Verzug.

Beide Parteien sind verpflichtet, alles in ihrer Macht Stehende und Zumutbare zur Schadensminderung zu unternehmen.
Soweit die Unterbrechung durch die Behinderung länger als 6 Monate andauert, sind wir zur gänzlichen oder teilweisen Kündigung des Vertrages berechtigt, ohne dass der Kunde daraus Ersatzansprüche ableiten kann.

VI. Gefahrübergang, Versicherung

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald das Produkt unser Werk oder Auslieferungslager verlassen hat. Das gilt auch dann, wenn wir weitere Leistungen, wie insbesondere Versandkosten oder Anlieferung, übernehmen. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, geht die Gefahr bei Abnahme über.

Verzögern sich oder unterbleiben der Versand oder die Abnahme infolge von Umständen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir ihm Versand- oder Abnahmebereitschaft angezeigt haben.

VII. Eigentumsvorbehalt

Das von uns gelieferte Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (Vorbehaltsware).

Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern uns der Kunde nicht nachweist, dass er selbst eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat. Hierdurch tritt der Kunde schon jetzt sämtliche Ansprüche gegen seinen Versicherer an uns ab, sofern er sich auf eines der vorgenannten Leistungshindernisse beruft.

Gerät der Kunde mit einer fälligen Teilzahlung ganz oder zu einem erheblichen Teil mehr als zehn Tage in Verzug und ist eine von uns gesetzte angemessene Zahlungsfrist erfolglos verstrichen, können wir vom Kunden Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen, auch ohne zuvor den Rücktritt vom Vertrag erklärt zu haben. Gleiches gilt, wenn über das Vermögen des Kunden Insolvenzantrag gestellt und dieser nicht binnen 20 Tagen ab dem Datum der Antragstellung zurückgenommen wird. Kommt der Kunde dem Herausgabeverlangen nicht nach oder drohen Verlust oder Untergang der Vorbehaltsware, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen. Hierzu dürfen wir den Standort der Vorbehaltsware betreten. Durch diese Maßnahme anfallende Rücknahmekosten trägt der Kunde.

VIII. Mängelansprüche (Gewährleistung)

Für alle neuen, unter eigenem Namen hergestellten oder vertriebenen Produkte beträgt die Gewährleistung 24 Monate ab Gefahrübergang, wobei innerhalb der ersten 12 Monate auch die anfallenden Arbeitskosten zur Mangelbehebung vor Ort inkludiert sind. Für sonstige Handelsware beschränkt sich die Gewährleistung auf die Gewährleistung des jeweiligen Herstellers. Verbrauchsmaterial, Hygieneartikel und auftragsbezogen kundenindividuelle Artikel sind von der Gewährleistung ausgenommen. Unsere Haftung erstreckt sich auf eine dem Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit unserer Produkte. Unsere Haftung ist ausgeschlossen:

a) wenn unsere Produkte vom Kunden oder von Dritten nicht sachgerecht transportiert, gelagert oder genutzt werden;

b) bei natürlichem Verschleiß;

Die mikrobiologische Reinheit (KBE/g) ≤ 30 bei medizinischen Masken kann nicht mehr gewährt werden, sobald die Kunststoff-Umverpackung beschädigt oder geöffnet wird.

Der Kunde hat das Produkt unverzüglich nach Eingang zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind uns innerhalb einer Woche nach Eingang des Produkts schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gilt das Produkt als genehmigt. Ergänzend gilt § 377 HGB.

Die Nichtbefolgung der Betriebs- und Wartungsanweisungen sowie nicht durch uns genehmigte Änderungen oder Erweiterungen der Hard- oder Software führen zum Erlöschen des Gewährleistungsanspruches, sowie zum Ausschluss jeglicher Haftung. Sie müssen nach Erhalt der Ware diese zur Feststellung von Mängeln, Fehlmengen oder Transportschäden unverzüglich prüfen. Im Falle eines Transportschadens muss ein Schadensprotokoll zur Sicherung eventueller Schadenersatzansprüche gegen das Transportunternehmen angefertigt werden. Sie haben uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

Unsere gesetzliche Haftung wegen Mängeln ist auf die Nacherfüllung beschränkt, d.h. nach unserer Wahl Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung.

Wir können nach unserer Wahl verlangen, dass
a) das schadhafte Teil bzw. Gerät auf unsere Kosten zur Reparatur und anschließenden Rücksendung an uns geschickt wird; oder

b) der Kunde das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und von uns ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen.

Darüber hinaus gehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. Der Kunde muss uns umgehend ausreichend Gelegenheit zur Nacherfüllung geben; andernfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Die ausgetauschten Teile muss der Kunde an uns herausgeben.
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, ist der Kunde berechtigt, die Gegenleistung zu mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurückzutreten.

Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind und nicht für sonstige Vermögensschäden des Kunden.

IX. Haftung

1. Wir haften nur auf Schadensersatz bei

a) vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verschulden von uns oder unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen;
b) fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflichten) von uns oder unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, jedoch beschränkt auf typische Schäden, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags vorhersehbar waren;
c) Fahrlässigkeit von uns oder unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, die eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verursacht; oder
d) einer zwingenden gesetzlichen Haftung von uns oder unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.

2. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Ungeachtet der vorstehenden Regelungen ist die Haftung für Vermögensschäden sowie Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen, ausgeschlossen, soweit wir nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Alle Ansprüche – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren innerhalb 12 Monaten nach Erhalt der Ware. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz /Medizinproduktegesetz sowie für Rückgriffsansprüche des Unternehmers nach § 479 Abs. 1 BGB gelten die gesetzlichen Fristen.

IX. Export

Der Export unserer Waren in Nicht-EU-Länder bedarf unserer vorherigen schriftlichen Genehmigung, unabhängig davon, dass der Kunde für das Einholen jeglicher behördlicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat.

X. Rechtswahl; Erfüllungsort; Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

Erfüllungsort ist der Firmensitz in Niederdorf.

Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten ist Chemnitz. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.